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Dipl.-Übersetzerin (Univ.)
Marianne Gehrisch

Adresse:
Camesstraße 10
40670 Meerbusch

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0049 (0)2159 - 69 78 01

Mobil:
0049 (0)173 - 94 95 222

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Übersetzer und Dolmetscher


1. Geltungsbereich


a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Sprachendienst Marianne Gehrisch (Übersetzer/Dolmetscher) und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

b) Die AGB des Auftraggebers sind für den Übersetzer/Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.



2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig, spätestens jedoch bei der Auftragsvergabe, über die besonderen Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (z. B. Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Exemplare, äußere Form, Beglaubigung, Verwendungszweck der Übersetzung). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

b) Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig, spätestens jedoch bei der Auftragsvergabe, über die besonderen Bedingungen des Dolmetscheinsatzes zu unterrichten. Diese wären unter anderem: Dolmetschtechnik (Simultan-, Konsekutiv- oder Verhandlungsdolmetschen), Forum, in dem gedolmetscht werden soll (z. B. Verhandlungen, Präsentationen, Seminare, Schulungen etc.), Sachgebiet (z. B. Technik, Wirtschaft, Vertragsrecht etc.), Zielgruppe, für die gedolmetscht werden soll (eventuell Teilnehmerliste bereitstellen), zeitlicher Rahmen des Dolmetscheinsatzes.

c) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung einer Übersetzung notwendig sind, solche wie Glossare des Auftraggebers, mögliche frühere Übersetzungen zum selben Thema, Vorkorrespondenz, Abkürzungen, insbesondere interne Abkürzungen des Auftraggebers, technische Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc., hat der Auftraggeber unaufgefordert rechtzeitig, spätestens jedoch bei der Beauftragung, dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen.

d) Informationen und Unterlagen, die zur Ausführung eines Dolmetscherauftrages notwendig sind, solche wie Glossare des Auftraggebers, mögliche frühere Übersetzungen zum selben Thema, Abkürzungen, insbesondere interne Abkürzungen des Auftraggebers, technische Beschreibungen, Dokumentationen, Veröffentlichungen, Informationen über den Geschäftspartner des Auftraggebers, mögliche Internet-Adressen, Tagesordnung, Besuchsprogramm etc., hat der Auftraggeber unaufgefordert rechtzeitig, spätestens jedoch bei der Beauftragung, dem Dolmetscher zur Verfügung zu stellen.

e) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheit ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.



3. Ausführung der Übersetzung und Mängelbeseitigung

a) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.

b) Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.

c) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.

d) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung des in der Übersetzung enthaltenen Mangels durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftrageber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Abgabe der Übersetzung, geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

e) Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.



4. Liefertermin, Lieferverzug

a) Lieferfristen und Liefertermine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend.

b) Bei Terminschwierigkeiten ist der Übersetzer verpflichtet, den Auftraggeber darüber rechtzeitig zu informieren.

c) Der Übersetzer kommt im Falle von höherer Gewalt nicht in Verzug, ebenso nicht, wenn er die Leistung wegen eines Umstandes nicht erbringt, den er nicht zu vertreten hat. In solchen Fällen ist der Übersetzer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

d) In Fällen, in denen der Übersetzer den Lieferverzug voll und ganz zu vertreten hat und in denen er die Lieferfrist übermäßig lange überschritten hat, hat der Auftrageber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er dem Übersetzer eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt hat. Weitergehende Rechte des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

e) Eine Übersetzung gilt als erfolgt, wenn sie an den Auftraggeber nachweisbar abgeschickt wurde.


5. Haftung

a) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

b) Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt.

c) Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.


6. Geheimhaltungspflicht

a) Sowohl der Übersetzer als auch der Dolmetscher verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages vom Auftraggeber erhalten haben, vertraulich zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, die ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegen, stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.

b) Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen, Unterlagen und Daten werden ausschließlich für die Ausführung eines durch den Auftraggeber erteilten Übersetzungs- bzw. Dolmetschauftrags verwendet.

c) Diese Verpflichtungen bestehen nach Beendigung eines Auftrages fort und gelten auch gegenüber denjenigen, denen die betreffenden Tatsachen bereits von anderer Seite mitgeteilt worden sind.


7. Zahlungsbedingungen

a) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und nach Abgabe der Übersetzung bzw. Beendigung des Dolmetscheinsatzes rein netto fällig.

b) Der Übersetzer und der Dolmetscher haben neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der im Zusammenhang mit einem Auftrag tatsächlich angefallenen Aufwendungen.

c) Der Übersetzer kann in besonderen Fällen die Übergabe der Übersetzung von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.


8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

a) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.

b) Der Übersetzer behält das Urheberrecht an der Übersetzung.


9. Anwendbares Recht

a) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers bzw. Dolmetschers.

b) Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit ihrer einzelnen Bestimmungen nicht berührt.

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